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22. VFD Frühjahrswanderritt 2010 - der Wurmdorf Ritt in Bayern mit neuem NamenAktualisiert 11.Mai 2010! Die VFD Bayern lädt zum Wanderritt ein: Hallo liebe Wanderreiter, liebe Wanderreiterinnen,
Hier sind die aktuellen Ausschreibungsunterlagen als PDF zum Ausdrucken: KLICK MICH Da auch öfter nach dem Kartenmaterial nachgefragt wurde, hier die Blattnummern der topographischen Karte (1 . 50 000): 22. VFD – Frühjahrswanderritt (vormals Wurmdorfritt) vom 3. - 5. Juni 2010 Übernachtungs- und Mittagsstationen: Mittwoch 2. Juni 2010 Treffpunkt Reiterhof Fendsbach Christl Flößer Fendsbach 1 85456 Wartenberg Tel.: (08762) 12 01 Donnerstag 3. Juni 2010 nach dem Mittagessen Abritt Reiterhof Fendsbach Christl Flößer Fendsbach 1 85456 Wartenberg Tel.: (08762) 12 01
Abend Gasthaus Schnaitl Schützenstr. 7 85368 Wang Tel.: (08761) 16 20 Freitag 4. Juni 2010 Mittag Gasthof Kollmeder Niedermünchen 7 84102 Obersüßbach Tel.: (08708) 350
Abend Gasthof Burger Hauptstr. 31 84056 Oberhatzkofen Tel.: (08781) 571 Samstag 5. Juni 2010 Mittag Gaststätte Kuttenberger Regensburger Str.40 84061 Ergoldsbach - Jellenkofen Tel.: (08771) 690
Abend Waldgasthof Holzer Hart 1 84082 Laberweinting Tel.: (09423) 623 mit Live-Band Die Teilnehmer erfüllen bei dem Ritt die Voraussetzung für das VFD – Leistungsabzeichen für Wanderreiter in Silber und erhalten auf Wunsch eine Urkunde und das Abzeichen. In der Nenngebühr sind enthalten: Stallplakette, Urkunde und Leistungsabzeichen auf Wunsch Pferdeunterbringung und Futter in Wang, Oberhatzkofen und Wurmdorf Achtung Übernachtung der Pferde im Freien. Bitte Ausrüstung (Paddock-Stangen, Eimer etc.) mitbringen. Frühstück in Fendsbach, Wang, Oberhatzkofen und Hart Mittagessen (ohne Getränke) in Fendsbach, Niedermünchen und Jellenkofen Abendessen (ohne Getränke) in Wang, Oberhatzkofen und Hart
Veranstaltungsbedingungen Veranstalter ist die Vereinigung der Freizeitreiter und Fahrer in Deutschland e.V. - - Landesverband Bayern. VFD-Mitglieder im Sinne dieser Ausschreibung sind Einzel- und Familienmitglieder aller Landesverbände und des Bundesverbandes der VFD. Als VFD-Mitglieder im Sinne dieser Ausschreibung zählen nicht Mitglieder von Vereinen, bei denen lediglich der Verein als solches Mitglied im VFD ist. Auf Verlangen des Veranstal-ters ist die Mitgliedschaft durch Vorlage des Mitgliedsausweises nachzuweisen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwor-tung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde. Die Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss für die Dauer der Veranstaltung eine gültige Tierhalterhaftpflichtversi-cherung bestehen. Während der gesamten Veranstaltung bleibt der Reiter bzw. Fahrer/Besitzer Tierhüter im Sinne des § 834 BGB. Für ordnungsgemäße Einzäunung (Paddock mit mind. zwei Litzen und Strom) ist zu sorgen. Zugelassen sind alle anbindesicheren Pferde und Ponys, deren Gesundheit, Alter, Kondition und Ausbil-dungsstand (mind. Geländesicher) den Anforderungen entspricht. Es dürfen nur Tiere teilnehmen, die an keiner ansteckenden Krankheit leiden. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Teilnehmers ein Tierarzt zu Rate gezogen werden. Die Ausrüstung von Reiter/Fahrer und Pferd kann beliebig gewählt werden, muss aber zweckentsprechend und verkehrssicher sein. Atembeengende Zäumung ist nicht erlaubt. Minderjährigen Teilnehmern benötigen das schriftliche Einverständnis des gesetzlichen Vertreters. Jugendli-che unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen teilnehmen. Das Tragen einer Sicherheits-kappe nach Norm ist für Jugendlichen Pflicht. Gespannfahrer müssen einen geeigneten Beifahrer mitbringen. Jedem Teilnehmer wird der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen. Die Ausschreibung beinhaltet keine ausgewiesenen Wege, keine Streckenbindung. Die Routenwahl liegt in der Verantwortung des einzelnen Reiters und Fahrers. Die benutzten Strecken sind nicht Bestandteil der Rittorganisation. Auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Reiten und Fahren im Straßenver-kehr und im Gelände wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Landkreis Freising Pferdekennzeichnungspflicht nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) besteht. Den Anweisungen der bestellten Helfer ist Folge zu leisten. Der Veranstalter und seine Helfer haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mit der Entrichtung der Nenngebühr werden die Veranstaltungsbedingungen in der zum Beginn der Verans-taltung geltenden Fassung anerkannt. Der Veranstalter hält sich Änderungen vor. weitere Auskünfte und Anmeldung: Manfred Strahlheim Peutenmühle 1 82299 Türkenfeld Telefon: 08144 - 99 65 60 oder 0172 - 84 11 62 7 e-mail: m.strahlheim@gmx.de Unbedingt anmelden !!! Wegen Futterkauf für Pferde und Bestellung der Verpflegung der Reiter. Eine Veranstaltung der VFD Bayern VFD Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer Deutschland e. V. Landesverband Bayern
11.05.2010, 08:05 von admin |
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